Strafverteidiger und Rechtsanwalt
Prof. Dr. Sommer
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Prof. Dr. Sommer ist seit 1979 Anwalt und Strafverteidiger. Eine Hochschulkarriere gab er zugunsten der lebendigen Strafverteidigertätigkeit auf. Als Lehrbeauftragter der Universität Köln gibt er seine praktischen Erfahrungen heute in Vorlesungen an junge Studenten weiter. Er hat nicht nur mit wissenschaftlich fundierter Kompetenz in zahlreichen Strafverfahren für seine Mandanten engagiert gestritten. Er hat hierbei auch eine besondere Wahrnehmung für deren emotionale Aspekte entwickelt. Gute Strafverteidigung setzt nach seiner Einschätzung mindestens ebenso viel Psychologie wie juristisches Können voraus. Seine rechtswissenschaftliche Neugier und Kreativität hat er durch die Praxis nicht vernachlässigt. Viele strafprozessuale Schriften und Aufsätze zeugen hiervon. Zuletzt interessierten ihn insbesondere die wirtschafts-strafrechtlichen Aspekte der Korruption und Geldwäsche sowie das Arztstrafrecht. Die ungewöhnliche Darstellung in seinem Werk „Effektive Strafverteidigung“ hat in Verteidigerkreisen höchste Anerkennung erfahren. Herzensangelegenheit ist und bleibt die Beschäftigung mit der europäischen Menschenrechtskonvention. Kaum ein anderer deutscher Strafverteidiger dürfte so umfangreich mit Menschenrechtsbeschwerden in Straßburg vertreten sein wie Prof. Dr. Sommer.
Engagiert hat sich Prof. Dr. Sommer stets in berufspolitischen Fragen. Er war 10 Jahre lang Mitglied des Vorstands des Kölner Anwaltvereins und 5 Jahre lang des Vorstands des Deutschen Anwaltvereins. Ein Jahrzehnt agierte er erfolgreich als Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der AG Strafrecht des DAV und Herausgeber des „STRAFO“. Aktuell ist er Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses der Kölner Rechtsanwaltskammer zur Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“.
Der Lehre an der Universität fühlt sich Prof. Dr. Sommer ebenso verbunden wie der Fortbildung der Anwaltskollegen. Als Lehrbeauftragter der Universität Köln hält er Vorlesungen zum „Recht der Strafverteidigung“ und ausgewählten Problemen der Strafprozessordnung. Neben wechselnden aktuellen Themen referiert er regelmäßig zum Thema Verteidigung in der Hauptverhandlung im Fachanwaltskurs Strafrecht der Deutschen Anwaltakademie.