Strafverteidiger und Rechtsanwalt
Prof. Dr. Sommer
„… was von der Freiheit im Strafprozess übrig blieb“
Strafverteidiger und Rechtsanwalt
Prof. Dr. Sommer
„… was von der Freiheit im Strafprozess übrig blieb“
in: Strafverteidiger Forum 2022, 262 ff. Continue reading „„… was von der Freiheit im Strafprozess übrig blieb““
in: Strafverteidiger Forum 2021, 67 ff. Continue reading „Encro Chat – ein Kapitel in der Geschichte des zerbröselnden europäischen Strafprozesses“
Vortrag auf dem 43. Strafverteidigertag 2019 Continue reading „Neue Herausforderungen für die Verteidigung durch Presseberichterstattungen über laufende Strafprozesse“
StV 2019, 352 ff. Anträge der Verteidigung im Prozess hat das Gericht entgegenzunehmen, zu bescheiden und dies zu begründen. Zum Zeitpunkt der richterlichen Reaktion im formalisierten Verfahrensablauf sind präzise Vorgaben allerdings nicht auszumachen. Diese Situation hat Konfliktpotential.
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StraFo 2018, 451 ff.
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Beschl. v. 22.11.2016 – III-1 RVs 259/16, StraFo 2017, 112
StraFo 2017, 1 ff.
ZRP 2017, 60 ff.
StraFo 2017, 103 ff.
Vortrag auf der 15. NStZ-Jahrestagung am 16.6.2016 in Frankfurt, hier die erweiterte in „confront“ publizierte Fassung Continue reading „Das Konfrontationsrecht des Beschuldigten nach Art. 6 III d EMRK“
3. Auflage 2016
Ausgabe 2016 (mit Schmitz)
StraFo 2015, 278 ff.
Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
in: StraFo 2014, 504 ff.
in: StraFo 2014, 504 ff.