Strafverteidiger und Rechtsanwalt
Prof. Dr. Sommer
Chat about EncroChat
Strafverteidiger und Rechtsanwalt
Prof. Dr. Sommer
Chat about EncroChat
Vortrag auf dem 19. Frühjahrssymposium der AG Strafrecht am 21.4.2023 Continue reading „Chat about EncroChat“
in: Strafverteidiger Forum 2022, 262 ff. Continue reading „„… was von der Freiheit im Strafprozess übrig blieb““
in: Strafverteidiger Forum 2021, 67 ff. Continue reading „Encro Chat – ein Kapitel in der Geschichte des zerbröselnden europäischen Strafprozesses“
Vortrag auf dem 43. Strafverteidigertag 2019 Continue reading „Neue Herausforderungen für die Verteidigung durch Presseberichterstattungen über laufende Strafprozesse“
StV 2019, 352 ff. Anträge der Verteidigung im Prozess hat das Gericht entgegenzunehmen, zu bescheiden und dies zu begründen. Zum Zeitpunkt der richterlichen Reaktion im formalisierten Verfahrensablauf sind präzise Vorgaben allerdings nicht auszumachen. Diese Situation hat Konfliktpotential.
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StraFo 2018, 451 ff.
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Beschl. v. 22.11.2016 – III-1 RVs 259/16, StraFo 2017, 112
StraFo 2017, 1 ff.
ZRP 2017, 60 ff.
StraFO 12/2017, Strafverteidiger Forum. Aufsätze. Die legislatorische Erfassung der Kommunikation im Strafverfahren ist ein ignorantes Stückwerk.
StraFo 2017, 103 ff.
Vortrag auf der 15. NStZ-Jahrestagung am 16.6.2016 in Frankfurt, hier die erweiterte in „confront“ publizierte Fassung Continue reading „Das Konfrontationsrecht des Beschuldigten nach Art. 6 III d EMRK“
3. Auflage 2016
Ausgabe 2016 (mit Schmitz)
StraFo 2015, 278 ff.
Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
in: StraFo 2014, 504 ff.
StraFo, Strafverteidiger Forum, Heft 12 Dezember 2014 G26104. Aufsätze und Entscheidungen. Continue reading „Strafverteidiger Forum, Heft 12, Dezember 2014“
in: StraFo 2014, 504 ff.
Ein Handbuch für die Theorie und Praxis der Strafverteidigung – mit grundlegenden Erläuterungen zu Recht, Psychologie und zu den Überzeugungstechniken des Strafverteidigers.
2. Auflage 2013
744 Seite(n), Hardcover
In: Strafverteidiger 2014, 57 ff.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln
Ungeschriebene Solidaritätslinien in der Justiz sind auch von der Wissenschaft als entscheidendes Hindernis für faire Verfahren und gerechte Urteile entdeckt worden…
Weiterlesen: http://www.strafverteidigerbuero.de/Prozessbericht_StV_2014_Heft_1.pdf
Herr Professor Dr. Sommer gibt Hinweise darauf, wie dem Mandanten in Strafsachen geholfen werden kann, obwohl Fristen für Rechtsmittel bereits verstrichen sind. Im Mittelpunkt steht die Darstellung der Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Der Beitrag befasst sich mit den psychologischen Grundbedingungen richterlicher Entscheidungsfindung. Professor Dr. Sommer plädiert dafür, aktuelle Einsichten von psychologischen Wissenschaften zur Minimierung von strafrechtlichen Fehlurteilen auch in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Sommer beschreibt in diesem Einführungsreferat eine Arbeitsgruppe auf dem 35.Strafverteidigertag ein neues Phänomen staatsanwaltlicher Ermittlungen. An den Beispielen der verdeckten Ermittler einerseits und den Besonderheiten der Ermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit den sogenannten „Liechtenstein-CDs“.
Der Vortrag führt aus, dass zum Einen ein Großteil der neuen Ermittlungsstrategien der Staatsanwaltschaft gesetzlich nicht ausreichend geregelt sind, auf der anderen Seite die Staatsanwaltschaft aber offensichtlich gerne diesen neuen „Graubereich“ von Ermittlungsmöglichkeiten sucht.
Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Sommer beschreibt in seinem Beitrag die besondere Bedeutung des Fragerechts für den Verteidiger. Er geht nicht nur auf die rechtlichen Voraussetzungen ein, sondern beschreibt die psychologischen Hintergründe von Fragen und Antworten im Strafprozess. Hierzu gehören Erkenntnisse zu den Kognitionsmöglichkeiten und Erinnerungsfähigkeiten von Zeugen ebenso wie die Besonderheiten der Vernehmungssituation im Strafprozess.
Rechtsanwalt Professor Dr. Sommer beschreibt die besonderen Herausforderungen, die an einen Strafverteidiger gestellt werden, der Mediziner zu verteidigen hat. Die Anzahl der Strafanzeigen gegen Ärzte und Krankenhausbedienstete nimmt ständig zu, besondere Abteilungen für Ärztesachen sind bereits bei den allermeisten Staatsanwaltschaften eingerichtet.
Der Beitrag im Handbuch beschreibt die Tatbestände, mit denen der Arzt zumeist konfrontiert wird. Der ärztliche Kunstfehler und die Folgen der fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung werden ebenso erörtert, wie die Problematiken des Abrechnungsbetruges oder die Besonderheiten der Korruptionsdelikte im medizinischen Bereich.
Die Bekämpfung der Korruption hat in den letzten Jahren auch in Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen. Der Korruptionsindex von Transparency International lässt Deutschland nicht mehr als vorbildliches Land erscheinen. Der umfangreiche Leitfaden von Professor Dr. Sommer versucht, das Korruptionsstrafrecht systematisch zu erfassen und für die praktischen Bedürfnisse der Rechtsanwender handhabbar zu machen.
Beamtenbestechung und Vorteilannahme wird ebenso erörtert wie die sogenannte Angestelltenbestechung in der freien Wirtschaft, deren Bedeutung jedes Jahr wächst. Das Buch gibt darüber hinaus einen Überblick über die strafprozessualen Folgen von Korruptionsermittlungen und schließt mit einer Darstellung der geläufigen Prävention von Korruption sowohl in der Verwaltung als auch in der Wirtschaft.
Die Verständigung im Strafverfahren ist gesetzlich neu geregelt. Die Strafverteidigung wird sich aufgrund der neuen Regeln in der Zukunft grundsätzlich verändern. Rechtsanwalt Professor Dr. Sommer stellt in dem Beitrag die neuen Herausforderungen rechtlicher und verhandlungstaktischer Art für den Strafverteidiger dar.
In unserem Archiv «Publikationen» finden Sie alle Meldungen zu Buch-, Zeitschrift- und Referatveröffentlichungen von Professor Doktor Sommer.
„Matrix der Komplizenschaft“
Strafverteidiger. Heft 1, Januar 2014, Seiten 1-64 34. Jahrgang
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„Der moderne Strafverteidiger und die neuen Deal-Strategien“
Plädoyer für eine engagierte und kämpferische Verteidigung
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„Das Recht der Strafverteidigung“
Vorlesungsskript Sommersemester 2010
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„Korruptionsstrafrecht, Ihr Leitfaden zur Aufdeckung und Prävention von Korruptionsdelikten“
Dr. Ulrich Sommer, 1. Auflage November 2009, ISBN: 978-3-89655-447-5, 281 Seiten, DINA5, broschiert
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Anwaltkommentar StPO
Krekeler/Löffelmann/Sommer, 2. Aufl. 2010, Prof. Dr. Sommer ist Mitherausgeber des Kommentars und kommentiert die §§ 238-248 StPO sowie die Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention
Auszug aus der Kommentierung von Sommer zu § 241 StPO: Download PDF
„Fragen an den Zeugen – Vorhalte an das Recht“
Rechtliche Baustellen auf dem Weg zur Konturierung eines Fragerechts, Vortrag gehalten auf dem Strafverteidiger-Kolloquium der AG Strafrecht des DAV am 9.11.2009 in Berlin von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln, veröffentlicht in StraFo 2010, S. 102ff.
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„Münchener Anwaltshandbuch für Medizinrecht“
Kap. 2, Die strafrechtliche Haftung (gemeinsam mit M.Tsambikakis), Beck Verlag, 2009
„Vor-Urteil„
Beitrag zur Festschrift der Arbeitgemeinschaft Strafrecht des DAV, 2009
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„Verteidigung bei Versäumung von Fristen“
StRR 2008
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„Die Zukunft der polizeilichen Überwachung“
In: AnwBl 2006, 633-637 Vortrag beim 57. Deutschen Anwaltstag am 25.05.2006 in Köln Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
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„Der Anwalt in Strafsachen“
in: DAV-Ratgeber, 2006, S.640-644, herausgegeben vom Deutschen Anwaltverein von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln, Fachanwalt für Strafrecht
„Arztstrafrecht“
Skript zum Fachanwaltskurs Medizinrecht 2006 KAV Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer
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„Geldwäschemeldungen und Strafprozess“
In: StraFo 2005 S. 327 – 334 Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
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„Die 3. EU-Geldwäscherichtlinie“
Aussichten auf einen Überwachungsstaat durch Private
Vortrag gehalten von RA Prof. Dr. Sommer bei den Petersberger Tagen der AG Strafrecht des DAV am 20.5.2005
„Das Fragerecht der Verteidigung, seine Verletzung und die Konsequenzen“
In: NJW 2005 S. 1240-1242
Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
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„Das Schnüffeln geht weiter„
Der „Krieg gegen den Terror“ macht es möglich: die EU bereitet die 3. Geldwäscherichtlinie vor
Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
„Justizmodernisierungsgesetz vom 9.7.2004“ – strafrechtlicher Teil –
mit Begründungen des Gesetzgebungsverfahrens und einer Kommentierung von Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
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„Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes der Menschenrechte auf das nationale Straf- und Strafverfahrensrecht“
Referat gehalten auf dem 28.Strafverteidigertag in Karlsruhe am 13.März 2004 Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
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„Die Verwertung von im Ausland gewonnenen Beweismitteln“
In: StraFo 2003, 351-356 Vortrag vom 16.Mai 2003 bei den 2.Petersberger Tagen der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins zum Thema „Verteidigung und internationales Strafrecht“. Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
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„Lebenserfahrung Gedanken über ein Kriterium richterlicher Beweiswürdigung“
Festschrift für Peter Riess, 2002, S.585-610 Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
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„Strafanzeige und Strafprozess“
„Ratgeber Recht“, Heymanns/ Fischer Verlag, 283 Seiten, 1994
2.unveränderte Auflage oder die aktualisierte Fassung vom Mai 2001 steht hier im Internet unter „Tipps zum Strafprozess“
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„Die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs“
Vortrag auf dem Strafverteidiger Frühjahrssymposium am 20. April 2002 in Leipzig Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt in Köln
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„Kompatibilitätsprobleme zwischen BGH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“
Die Entscheidung des BGH vom 18.11.1999 zur polizeilichen Tatprovokation Strafverteidiger Forum, Heft 5, Mai 200, Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln: S. 150-154
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„Neue Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei der V-Mann-Problematik“
Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln, Vortrag auf dem 14. Strafverteidigertag am 11.3.200 in Würzburg
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„Neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“
Strafverteidiger Forum, Heft 12, Dezember 1999, Dr. Ulrich Sommer, Köln: S. 402-406
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„Auswirkungen des Schengener Übereinkommes für die Strafverteidigung“
Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln, Vortrag auf dem Strafverteidiger-Kolloquium am 14.11.1998 in Hamburg Strafverteidiger Forum, Heft2, Februar 1999, Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln: S. 37-40
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„Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen Lockspitzels“
Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), Heft 1, 1999, Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln: S. 47-50
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„Das Auskunftverweigerungsrecht des gefährdeten Zeugen“
Strafverteidiger Forum Heft 1, Januar 1998, Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln: S. 8-15
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„Strafprozessordnung und Europäische Menschenrechtskonvention“
Handbuch „Strafverteidigung in der Praxis“, hrsg. von Rainer Brüssow, Wilhelm Krekeler, Volkmar Mehle, Deutscher Anwaltverlag 1998, S. 647-704; 2. Aufl. 2007.
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„Die Verfassungsbeschwerde“
Handbuch „Strafverteidigung in der Praxis“, hrsg. von Rainer Brüssow, Wilhelm Krekeler, Volkmar Mehle, Deutscher Anwaltverlag 1998, S. 979-994, 2. Aufl. 2007
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„Strafverteidigung in Europa“
Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln, Vortrag auf dem 3. Aachener Regio-Advocaten-Tag am 31.10.1997 Mitteilungen; Rechtsanwaltskammer Köln. 4/1997, S. 199-205
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„Anmerkungen zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur gerichtlichen Sperrung von V-Leuten“
Strafverteidiger Forum, Heft 9, September 1997, Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln: S. 239-242
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„Wenn der Staatsanwalt klingelt, ist Schweigen Gold“
Welt am Sonntag, Nr. 37 vom 15. September 1996, S. 59
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„Verteidigung und Dolmetscher“
Strafverteidiger Forum, Heft 2,Juli/August 1995, S. 45-50
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„Maßnahmen des Strafverteidigers in der Hauptversammlung“
ZAP 1994, S. 101-116
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„Das tatbestandslose Tatverhalten des Agent Provocateur“
Juristische Rundschau 1986, S. 485-491
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„Lücken im Strafrechtsschutz des §240 StGB?“
NJW 1985, S. 769-773
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„Verselbständigte Beihilfebehandlung und Straflosigkeit des Gehilfen“
Juristische Rundschau 1981, S. 490-495
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Das fehlende Erfolgsunrecht – zur Strafbarkeitsbewertung der Agent Provocateur
Centaurus Verlagsgesellschaft, 1987, 317 Seiten
Das „mildeste Gesetz“ im Sinne des §2 Abs. 3 StGB
Dissertation, 1979, 218 Seiten