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„Chat about Encro-Chat“

Vortrag auf dem Frühjahrssymposium der AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein am 21. April 2023

Auslieferungsfall Akhanli

WDR Aktuelle Stunde, Prof. Dr. Sommer zu rechtlichen Fragen eines aktuellen Auslieferungsfalles

WDR-Lokalzeit aus Köln 06.10.2016

WDR-Lokalzeit aus Köln 06.10.2016 – Prof. Dr. Sommer wird als Experte zu einer spektakulären Aufhebung eines Mord-Urteils des Landgerichts Köln interviewt

Ist Bargeld Bürgerrecht?

Streitgespräche im Strafverteidigerbüro zum Thema „Ist Bargeld Bürgerrecht?“ am 31.8.2016, mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Folker Bittmann und dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse KölnBonn Artur Grzesiek

Zweifel an Urteil gegen angeblichen Spion

Herr Klag wurde als Spion verurteilt. Professor Dr. Sommer kämpft um seine Rehabilitation. Das Urteil ist äußerst fragwürdig. In der ARD Sendung FAKT zeigt er auf, wie „mit leichter Hand“ deutsche Strafrichter Existenzen vernichten können.

Was dürfen private Sicherheitsdienste?

Sie sind keine Polizei und sollen doch für Sicherheit sorgen. Vor der Disco ebenso wie als Personenschützer. Wann dürfen sie handgreiflich werden? In einem Beitrag von n-tv beantwortet Professor Dr. Sommer die juristisch heiklen Fragen.

In Fakt ist…! – einer politischen Talkshow des MDR – diskutiert Professor Dr. Ulrich Sommer zusammen mit Gerd Mackenroth, Vorsitzender des Weißen Ringes in Sachsen und ehemaliger sächsischer Justizminister, Richter Alexander Hold und Dr.Holger Poppenhäger, Thüringer Justizminister, über das Thema „Wie gerecht ist unser Rechtsstaat?“

Prof. Dr. Ulrich Sommer, Fachanwalt für Strafrecht sagt: „Rechtsempfinden ist subjektiv, beladen mit Emotionen und persönlichen Erfahrungen. Der Rechtsstaat braucht Verfahrensgerechtigkeit. Der Deal geht stattdessen den Weg zurück zu subjektiver Willkür.“

Professor Dr. Sommer bei „Fakt ist“

Ich habe den Glauben an die Justiz verloren

Vortrag des Strafverteidigers Prof. Dr. Ulrich Sommer auf dem Herbstkolloquium 2014 der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (Ursprungstitel: Die Rechtswirklichkeit der Hauptverhandlung)

Üble Nachrede im Internet

Der Ton einer Diskussion kann manchmal etwas rauer sein – zum Beispiel in der Politik oder am Biertisch. Im Internet aber überschreiten manche Meinungsäusserungen die Grenze hin zur Beleidigung. Und immer häufiger laufen User mit dem einen oder anderen Kommentar sogar in die Gefahr, eine Straftat zu begehen. Das Strafgesetzbuch spricht von der „üblen Nachrede“.

Das Hotel hat nicht gefallen, war vielleicht sogar hygienisch eine Zumutung. Dies ist für viele Internetnutzer Anlass, eine deftige Bewertung über das Urlaubsquartier im Netz zu veröffentlichen. Doch was als Kritik gemeint war, stellt sich rechtlich unter Umständen als „üble Nachrede“ heraus. Und dies ist eine Straftat, warnt der Deutsche AnwaltVerein.

„Üble Nachrede, da steht nicht die Bewertung im Vordergrund, sondern es werden Tatsachen behauptet. Und wenn diese Tatsache nicht nachweisbar ist, dann ist das eine üble Nachrede.“, erklärt Professor Ulrich Sommer Deutschen AnwaltVerein. Der Strafrechtler sieht in den nächsten Jahren eine Welle von Klagen wegen „übler Nachrede“ auf Internetnutzer zukommen. Denn viele Firmen wie auch Privatpersonen wehren sich gegen Schmähkritiken und falsche Bewertungen im Internet.

Der Buchautor und Social-Media-Berater Christian Scherg spricht in seinem Buch gar von „Rufmord im Internet“. „Die Personen wissen ganz genau, wie stark sie einem Unternehmen damit schaden können. Wir haben ja in unserer Klientel ganz viele Hoteliers. Die klagen ja auch darüber, dass Gäste zu ihnen kommen und sagen: Ich gebe Dir eine Negativbewertung, oder Du gibst mir einen Nachlass auf den Preis oder ich kriege noch eine Wellnessanwendung extra.“, berichtet Scherg aus seiner täglichen Arbeit.

Wer eine strafwürdige Behauptung im Netz aufstellt, kann sich nicht sicher sein, anonym zu bleiben. Dies musste die Urheberin eines Kommentars in einem Medizinportal kürzlich erfahren. Der Klinikbetreiber sah sich in seiner Ehre verletzt und klagte. Die Richter zwangen den Betreiber des Internetforums die Identität der Urheberin zu offenbaren. „Der Beleidigte geht zur Staatsanwaltschaft, erstattet eine Anzeige. Und die Staatsanwaltschaft reagiert in letzter Zeit inzwischen so, wie sie auch bei anderen Delikten reagiert, indem sie nämlich oft eine Hausdurchsuchung macht. Bei demjeniegen, der möglicherweise Informationen darüber hat, wer denn der Anonymus ist.“, warnt Prof. Ulrich Sommer vom Deutschen AnwaltVerein.

Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann nicht nur Opfern von übler Nachrede sondern auch dem Urheber helfen. Dann lässt sich ein Antrag ins Vorstrafenregister vielleicht noch vermeiden. Um eine Geldstrafe kommt man aber meist nicht herum“.

„Sind Journalisten korrupt?“

Prof. Dr. Sommer interviewt im Strafverteidigerbüro Hans Leyendecker zum Thema: „Sind Journalisten korrupt?“